TV 1899 Parsberg e.V.

FAQ

Meine personenbezogenen Daten haben sich geändert. Was muss ich tun?

Wenn sich deine personenbezogenen Daten (Name, Adresse, Bankverbindung etc.) geändert haben, wende dich bitte direkt an unsere Mitgliederverwalter: mitgliederverwaltung@tvparsberg.de.

Bitte teile die Änderungen aber auch deinem Abteilungsleiter mit.

Ich möchte einer weiteren Abteilung beitreten. Was muss ich tun?

Grundsätzlich ist es dir als Mitglied im TVP freigestellt, jede Abteilung und alle Angebote zu nutzen, die der TVP anbietet. Melde dich dazu bitte einfach beim entsprechenden Abteilungsleiter.

Allerdings ist es bei manchen Abteilungen so, dass zusätzliche Mitgliedsbeiträge fällig werden, wenn du diesen Abteilungen beitrittst.

Aus diesem Grund ist für diese Abteilungen (u. a. Judo, Schützen, Schwimmen, Tennis) eine erweiterte Beitrittserklärung nötig, die du auf der Homepage bei den entsprechenden Abteilungen unter den Rubriken „Downloads“ oder „Mitglied werden“ finden kannst. Dort kannst du auch die zusätzlichen Kosten einsehen, die in dieser Abteilung fällig werden.

Wieso erfolgen von meinem Konto mehrere Abbuchungen im Jahr für Mitgliedsbeiträge?

Keine Sorge, das ist genau richtig so. Denn der TVP zieht deinen Mitgliedsbeitrag immer halbjährlich, das heißt immer zu Beginn des Jahres und zur Jahresmitte, ein.

Solltest du außerdem in einer Abteilung aktiv sein, die einen zusätzlichen Mitgliedsbeitrag erhebt, wird dieser wiederum in einer gesonderten Abbuchung von deinem Konto abgezogen.

Wer kann Mitglied im TVP werden?

Grundsätzlich kann jede Person, egal welchen Alters, Mitglied im TVP werden. Manche Eltern melden ihre Kinder bereits direkt nach der Geburt im TVP an.

Beachte bitte aber, dass in manchen Abteilungen ein Mindestalter zum Ausüben des Sports gesetzlich vorgeschrieben ist (bspw. 12 Jahre in der Schützen-Abteilung). Bitte informiere dich also bei den Abteilungsleitern, wenn sich dein Kind für einen bestimmten Sport interessiert.

Eine Beitrittserklärung zum Downloaden findest du auf unserer Homepage unter der Rubrik „Der Verein“.

Allerdings ist es bei manchen Abteilungen so, dass zusätzliche Abteilungsbeiträge fällig werden, wenn du diesen Abteilungen beitrittst.

Aus diesem Grund ist für diese Abteilungen (u. a. Judo, Schützen, Schwimmen, Tennis) eine erweiterte Beitrittserklärung nötig, die du auf der Homepage bei den entsprechenden Abteilungen unter den Rubriken „Downloads“ oder „Mitglied werden“ finden kannst. Dort kannst du auch die zusätzlichen Kosten einsehen, die in dieser Abteilung fällig werden.

Welche verschiedenen Sportarten werden im TVP angeboten?

Schön, dass du dich für den TVP interessierst! Schau dich doch gerne mal auf unserer Homepage um. Dort findest du zahlreiche Informationen zu den verschiedenen Sportarten, die wir anbieten. Diese sind: Fitnesstraining, Fußball, Kinderturnen, Lauf- und Walkingtreff, Mountainbike, Schach, Schießsport, Schwimmen, Ski, Tennis sowie Volleyball.

Wie hoch sind die Beiträge für eine jährliche Mitgliedschaft im TVP?

  ab 2025
Erwachsene 80,00 Euro
Senioren ab 65 J. 60,00 Euro
Kinder und Jugendliche bis 18 J./Studenten/Azubis 50,00 Euro
Familien 140,00 Euro

Ich bin Schüler bzw. Auszubildende/r. Wie kann ich von dem geminderten Mitgliedsbeitrag profitieren?

Bitte lasse deine aktuelle Schulbestätigung den Mitgliederverwaltern (mitgliederverwaltung@tvparsberg.de) zukommen. 

Bitte hab Verständnis dafür, dass der Erwachsenenbeitrag fällig wird, sobald du über 18 Jahre alt bist und keinen entsprechenden Nachweis vorlegen kannst.

Solange du Schüler/in bzw. Auszubildende/r bist und dich gleichzeitig in einem Familienbeitrag befindest, wird dieser auch weiterhin von unserem Schatzmeister abgerechnet.

Ich bin Student/in. Wie kann ich von dem geminderten Mitgliedsbeitrag profitieren?

Bitte lasse deine aktuelle Studienbescheinigung den Mitgliederverwaltern (mitgliederverwaltung@tvparsberg.de) zukommen.

Bitte hab Verständnis dafür, dass der Erwachsenenbeitrag fällig wird, wenn du über 18 Jahre alt bist und uns keine aktuelle Studienbescheinigung vorlegen kannst.

Solange du Student/in bist und dich gleichzeitig in einem Familienbeitrag befindest, wird dieser auch weiterhin von unserem Schatzmeister abgerechnet.

Warum gibt es einen Familienbeitrag?

Der Familienbeitrag soll den Familien im TVP einen geminderten Beitrag garantieren. Der Familienbeitrag kann abgerechnet werden, wenn zwei Elternteile und mindestens ein Kind Mitglied im TVP sind bzw. werden möchten. Alternativ gilt er auch für Alleinerziehende mit mind. zwei Kindern oder Patchwork-Familien mit zwei Erwachsenen und mind. einem Kind mit gleichem Hauptwohnsitz.

Bitte beachte aber, dass dazu eine gesonderte Beitrittserklärung ausgefüllt werden muss. Das heißt, auch wenn einer oder beide Elternteile vorher schon Mitglied im TVP war bzw. waren und zum Familienbeitrag wechseln möchten, muss die Seite 1 der Beitrittserklärung (zum Herunterladen, Seite 1) erneut ausgefüllt werden.

Sollten weitere Kinder zum TVP und damit zu eurem Familienbeitrag hinzukommen, muss die Beitrittserklärung entsprechend abgeändert bzw. erweitert werden. Nur so sind dann auch alle Kinder bei der Sportausübung versichert!

Für weitere Kinder fallen allerdings keine weiteren Kosten an, es bleibt bei dem Pauschalbetrag von 140,00 Euro im Jahr.

Bitte füllt für jedes Familienmitglied auch eine separate Datenschutzerklärung aus!

Wann endet der Familienbeitrag?

Der Familienbeitrag im TVP endet, sobald das (letzte gemeldete und jüngste) Kind einer Familie das 18. Lebensjahr erreicht und kein Nachweis vorliegt, dass das Kind Schüler/Student/Azubi ist . Das heißt, ab diesem Zeitpunkt wird jedes Mitglied der Familie als Erwachsener geführt und dementsprechend auch einzeln abgerechnet.

Auf Seite 3 der TVP-Beitrittserklärungen gibt es eine Datenschutzerklärung. Wer muss diese ausfüllen?

Grundsätzlich muss nach der neuen DSGVO vom 25. Mai 2018 jedes neue Vereinsmitglied eine eigene Datenschutzerklärung unterschreiben. Das heißt für Familien, die dem TVP beitreten, dass für jedes Familienmitglied eine separate Datenschutzerklärung ausgefüllt und unterschrieben werden muss. Bei Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren ist dabei die Unterschrift beider Elternteile erforderlich.

Der TVP erhebt sehr viele persönliche Daten. Wie werden diese behandelt?

Die Sicherheit deiner Daten ist uns sehr wichtig. Alle deine Daten werden deshalb nur zum Zwecke der Mitgliedschaftsverwaltung verwendet und gespeichert – alles natürlich nach den Vorschriften der neuen DSGVO vom 25. Mai 2018.

Welche Aufgabe(n) hat der/ die Datenschutzbeauftragte?

In der Regel muss ein Verein die personenbezogenen Daten seiner Mitarbeiter verarbeiten, um diese betreuen zu können. Eine solche Verarbeitung ist durch die neue DSGVO streng reglementiert.

Konkret sind personenbezogene Daten eben jene Informationen, die sich auf eine identifizierbare natürliche Person beziehen. Je nachdem, in welcher Form und von wie vielen Mitgliedern diese Daten bearbeitet werden, muss ein Datenschutzbeauftragter von Verein bzw. Vorstand bestimmt werden.

Der/Die Datenschutzbeauftragte sorgt für die sachgemäße Umsetzung der geltenden nationalen und übernationalen Datenschutzgesetze, überarbeitet bestehende Abläufe und Mechanismen und ist Ansprechpartner für Neuerungen und Streitfragen.

Wie kündige ich meine Mitgliedschaft beim TVP?

Wenn du deine Mitgliedschaft beim TVP beenden möchtest, beachte bitte die satzungsrechtlichen Vorgaben. So erfolgt dein Austritt über eine schriftliche Kündigung an den Vorsitzenden des Turnvereins zum 31.12. eines Jahres.

Schicke uns deine Kündigung entweder per Post an den TV Parsberg, Jahnstraße 21, 92331 Parsberg oder per E-Mail an mitgliederverwaltung@tvparsberg.de.
Bitte gib doch bei deiner Kündigung an, in welcher Abteilung du aktiv warst – so kann deine Kündigung leichter zugeordnet werden. Eine alleinige Kündigung beim Abteilungsleiter reicht allerdings nicht aus, deine Kündigung muss unbedingt an die Vorstandschaft des TVP weitergeleitet werden.

Beachte aber: Wenn du deine Mitgliedschaft beim TVP kündigst, erlischt gleichzeitig auch deine Mitgliedschaft in den einzelnen Abteilungen. Du kannst in den Abteilungen also nur weiterhin aktiv sein, wenn du Mitglied im TVP bleibst bzw. bist.

Wie trete ich aus einer Abteilung aus?

Wenn du aus einer (einzelnen) Abteilung austreten möchtest, richtest du deine schriftliche Kündigung an den Abteilungsleiter der Abteilung.

Bei manchen Abteilungen werden zusätzliche Mitgliedsbeiträge fällig. Wenn du also aus einer speziellen Abteilung austreten willst, weil du dort nicht mehr aktiv bist, aber dennoch Mitglied im TVP bleiben möchtest, genügt es, wenn du dem Abteilungsleiter deine Kündigung für diese Abteilung zukommen lässt.

Eine Übersicht über die verschiedenen Abteilungsleiter inkl. aller nötigen Kontaktdaten findest du auf unserer Homepage.

Wenn du aus dem gesamten Turnverein austreten willst, beachte bitte die FAQ zur Kündigung aus dem TVP.

Wann kann ich meine Mitgliedschaft beim TVP kündigen?

Schade, dass du uns verlassen willst. Du kannst deine Kündigung jederzeit entweder per Post an den TV Parsberg, Jahnstraße 21, 92331 Parsberg oder per E-Mail an mitgliederverwaltung@tvparsberg.de schicken. Beachte, dass die Kündigung laut unserer Satzung vier Wochen zum Ende eines Jahres (31.12.) schriftlich zu erfolgen hat.

Wann endet die Mitgliedschaft im TVP?

Die Mitgliedschaft im TVP endet durch Austritt (Kündigung), durch Ausschluss oder durch Tod eines Mitglieds.

Ich möchte gerne als Trainer in einer Abteilung tätig werden. Wie geht das?

Erst einmal: Schön, dass du dich dazu entschlossen hast, dich ehrenamtlich im Verein zu engagieren und Trainer werden zu wollen.

Generell ist dies jederzeit möglich, informiere dich bitte bei deinem Abteilungsleiter oder bei unserer/-m Ehrenamtsbeauftragten: ehrenamt@tvparsberg.de.

Welche Aufgabe(n) hat der/die Gleichstellungsbeauftragte?

Der/die Gleichstellungsbeauftragte fungiert als Ansprechpartner/-in für alle Mitglieder des Turnvereins bei Gleichstellungs- und Genderfragen, Diskriminierungen und sexueller Belästigung oder in Konfliktfällen im Rahmen des Vereins. Er/sie vermittelt zwischen Konfliktparteien, informiert über Lösungsoptionen und ist sensibilisiert für hierarchische Strukturen innerhalb des Turnvereins.

Welche Aufgabe(n) hat der/ die Datenschutzbeauftragte?

In der Regel muss ein Verein die personenbezogenen Daten seiner Mitarbeiter verarbeiten, um diese betreuen zu können. Eine solche Verarbeitung ist durch die neue DSGVO streng reglementiert.

Konkret sind personenbezogene Daten eben jene Informationen, die sich auf eine identifizierbare natürliche Person beziehen. Je nachdem, in welcher Form und von wie vielen Mitgliedern diese Daten bearbeitet werden, muss ein Datenschutzbeauftragter von Verein bzw. Vorstand bestimmt werden.

Der/Die Datenschutzbeauftragte sorgt für die sachgemäße Umsetzung der geltenden nationalen und übernationalen Datenschutzgesetze, überarbeitet bestehende Abläufe und Mechanismen und ist Ansprechpartner für Neuerungen und Streitfragen.